I. Seminarteilnahmevertrag/Ausbildungsteilnahmevertrag
Ein wirksamer Vertrag über die Teilnahme an einem Seminar oder einer Ausbildung kommt erst mit Zugang der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung durch das ESG Bildungszentrum Vacha (i. F. als "Bildungszentrum" bezeichnet) beim Seminarteilnehmer/Ausbildungsteilnehmer (i. F. als "Teilnehmer" bezeichnet) zustande.
Die Anmeldebestätigung kann per Postsendung, Faxbrief oder Email erfolgen.
II. Termine
Sofern besondere betriebliche Umstände, wie z. B. Krankheit des Dozenten, Wegfall des Kursraumes, unzumutbare Wetterbedingungen etc. es erfordern, ist das Bildungszentrum berechtigt, den Beginn eines Seminars/einer Ausbildung um bis zu 3 Monate zu verschieben. Die Teilnehmer sind über eine Terminverlegung und den neuen Termin unverzüglich zu unterrichten. Sollte die Ansetzung eines Ersatztermins innerhalb der Frist von 3 Monaten nicht möglich sein oder dieser Termin wegen besonderer betrieblicher Umstände erneut entfallen müssen, sind beide Vertragsparteien zur Stornierung des Vertrages befugt. Das Bildungszentrum wird den Teilnehmern unverzüglich über den endgültigen Wegfall des Seminars/der Ausbildung bzw. des Ausbildungsmoduls informieren und gezahlte Beiträge zurück erstatten. Bereits empfangene Leistungen sind in diesem Fall zurückzugeben oder zu erstatten.
Soweit die für das Seminar/die Ausbildung geplante Teilnehmerzahl nicht erreicht wird, ist dies ein besonderer betrieblicher Umstand, der das Bildungszentrum berechtigt, entsprechend den Sätzen 1-3 zu verfahren. Auch in diesem Fall werden etwaige schon entrichtete Teilnehmergebühren zurückerstattet.
Bei den Ausbildungen die mit einer Prüfung enden, ist eine Anwesenheitspflicht generell an mind. 75 % der ausgeschriebenen Unterrichtstage Plicht.
III. Haftung / Kündigung
Das Bildungszentrum schließt als Seminarveranstalterin/Ausbildungsveranstalterin jegliche Haftung gegenüber den Teilnehmern aus, sofern gesetzlich zulässig.
Soweit der Teilnehmer während der Dauer des Seminars/der Ausbildung auf Empfehlung des Bildungszentrums in einem Hotel, einer Pension oder einem Privatquartier untergebracht ist, scheidet jegliche Haftung des Bildungszentrums für die Unterbringung aus, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen vorliegt.
Der Wechsel eines Dozenten stellt keinen Mangel des Seminars/der Ausbildung dar. Ein solcher Wechsel berechtigt auch nicht zur Kündigung des Vertrages, Geltendmachung von Schadenersatz oder Minderung der Teilnahmegebühr. Starkes unterrichtsstörendes Verhalten kann zur außerordentlichen Kündigung und zur Schadensersatzverpflichtung führen.
Die Befolgung der Hausordnung des Bildungszentrums ist für die Teilnehmer der Fortbildungen verpflichtend.
IV. Umfang der Seminarkosten/Ausbildungskosten
Der vereinbarte Seminarpreis/Ausbildungspreis beinhaltet lediglich das Recht zur Teilnahme am Seminarunterricht/Ausbildungsunterricht und zum Erhalt der Lehrunterlagen des Seminars bzw. der Ausbildung.
Weitergehende Lehrmittel, die Verpflegung und Unterbringung/Übernachtung der Teilnehmer während der Weiterbildung sowie evtl. anfallende Reisekosten sind darin nicht beinhaltet.
V. Versicherung
Insofern Sie an der Ausbildung bzw. am Seminar zu beruflichen Zwecken teilnehmen, wird je Monat der Fortbildungsdauer ein Versicherungsbeitrag in Höhe von EUR 5,00 vom Bildungszentrum erhoben und an die Berufsgenossenschaft (VBG) abgeführt.
Durch die Zahlung dieses Beitrags sind Sie während der Fortbildungsdauer umfangreich versichert (siehe www.vbg.de).
Wird die Ausbildung bzw. das Seminar aus privaten Gründen absolviert, wird kein Versicherungsbeitrag erhoben.
Bei Ermangelung einer bei Ausbildungsbuchung / Seminarbuchung vorliegenden Weisung zum privaten bzw. beruflichen Zwecke wird das Bildungszentrum zum Zwecke des größtmöglichen Versicherungsschutzes den Seminarteilnehmer bzw. Auszubildenden pflichtversichern und den Beitrag berechnen. Eine Rückgewähr des Beitrags ist dann nicht mehr möglich, da dieser an die Versicherungsgesellschaft abgeführt wird.
Eigene Tiere dürfen nach Absprache mit dem ESG Bildungszentrum mitgebracht werden. In diesem Fall ist eine aktuelle Haftpflichtversicherung vorzulegen.
VI. Schlussbestimmungen
Soweit dieser Vertrag keine Regelungen enthält, gelten die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des internationalen Privatrechts werden ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die wegfallende Bestimmung wird durch eine gültige Bestimmung die der Zweckbestimmung der ungültigen Bestimmung entspricht ersetzt.
Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Weitergehende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform.
VII. Urheberrecht
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Stand: Januar 2022
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